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In einer alternden Gesellschaft gewinnen Fragen, die sich mit der Vorsorge für Momente, in denen man nicht mehr selbst seinen Willen äußern kann, immer mehr an Bedeutung.
Rechtsanwältin Bröring und Rechtsanwalt Jakobsmeier sind als Berufsbetreuer tätig.
Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge und bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat.
Die Betreuungsverfügung ist im deutschen Rechtsverkehr eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person, für den Fall, dass sie ihren Willen nicht gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann.
Die Kosten für das Erstellen und Prüfen von einer Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden häufig von einer Rechtsschutzversicherung erstattet.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein und aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, für die Kosten der Rechtsberatung aufzukommen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden dann vom Staat getragen.
Sind Sie weder rechtsschutzversichert noch berechtigt, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, betragen die Kosten für das Erstellen oder Prüfen Ihrer Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei uns pauschal 299,- €.
Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung eines Testaments hängen vom jeweiligen Aufwand ab.
Sie können selbstverständlich persönlich oder auch telefonisch mit uns in Kontakt treten. Als weitere Möglichkeit können Sie unser Kontaktformular für Arzthaftungsangelegenheiten nutzen. Wir werden uns anschließend schnellstmöglich zunächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
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