Grad der Behinderung und Merkzeichen aG/G bei Adipositas

Grad der Behinderung und Merkzeichen aG/G bei Adipositas – neue BSG‑Rechtsprechung zum GdB/ Mz. bei Adipositas permagna

Am 11. Juni 2026 hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Verfahren B 9 SB 1/25 R entschieden, dass eine erhebliche Gehbehinderung sehr wohl auf massives Übergewicht (Adipositas) in Kombination mit weiteren Erkrankungen zurückgehen kann. Damit bestätigt und konkretisiert das Gericht die Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung: Entscheidend ist nicht die Diagnose „Adipositas“ an sich, sondern die tatsächliche Einschränkung der Gehfähigkeit und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Für Betroffene kann dies die Chancen auf einen höheren Grad der Behinderung (GdB) und das Merkzeichen G oder sogar aG deutlich verbessern.

Fazit: Mehr Chancen auf Merkzeichen G/aG bei Adipositas – lassen Sie Ihren Fall prüfen

Die aktuelle Entscheidung des BSG stärkt die Rechte von Menschen mit massiver Adipositas und zusätzlichen Erkrankungen. Eine erhebliche oder sogar außergewöhnliche Gehbehinderung kann gerade aus dem Zusammenwirken mehrerer Leiden entstehen, und diese Gesamtbelastung muss bei GdB und Merkzeichen voll berücksichtigt werden. Wer aufgrund seines Gesundheitszustands schon kurze Wegstrecken nur noch mit großer Anstrengung, mit Hilfsmitteln oder nur mit Hilfe anderer bewältigen kann, sollte seinen Bescheid zum Schwerbehindertenausweis kritisch prüfen lassen. Häufig sind eine Anhebung des GdB oder die Zuerkennung der Merkzeichen G oder aG möglich, wenn die medizinischen Unterlagen gezielt ergänzt und die rechtlichen Argumente sauber herausgearbeitet werden. Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen oder ob sich ein Widerspruch beziehungsweise eine Klage lohnt, besprechen wir mit Ihnen eine individuelle Strategie. Melden Sie sich gern!

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